Um Ähnliches zu vermeiden, bietet sich die Wirtschaftsmediation als Alternative zur prozessualen Durchsetzung Ihrer Ansprüche an. Ineffektive Verhandlungsprozesse werden zwischen den Parteien neu strukturiert, ein Verharren auf einseitigen, mitunter überzogenen Forderungen wird überwunden. Im Verhandlungsverlauf wird der konfliktträchtige Sachverhalt nebst Rechtsansichten aufgeklärt, um zumeist verborgene Einigungsspielräume aufzudecken. Stets mit dem Ziel, durch die Parteien gemeinsame innovative Drittlösungen zu finden.
Aufgrund seines beruflichen Werdeganges hat sich Wirtschaftsmediator Dr. Arndt auf Schlichtung und Konfliktlösung insbesondere in folgenden Bereichen spezialisiert:
1. Bankmediation
Das Verhältnis zwischen Bank und Kunde ist von besonderem Vertrauen geprägt. Doch gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es mitunter enormen Belastungen ausgesetzt. Darlehen werden evtl. nicht prolongiert, Kreditlinien gekürzt, eine Anlageberatung führte nicht zum gewünschten Ergebnis. In diesen konfliktträchtigen Situationen hilft Wirtschaftsmediator Dr. Arndt, stockende und schwierige Gespräche wieder ins Rollen zu bringen. Denn auch einer Bank erscheinen dauerhaft zufriedene Kundenbeziehungen wichtiger, als zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren. Die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens platziert sensible Finanzthemen ferner dort, wo sie hingehören: Ausschließlich zwischen den Parteien. Sollte eine Themenklärung einmal nicht möglich sein, bedeutet Mediation auch, eine Kundenbeziehung zumindest einvernehmlich zu beenden.
2. Unternehmensmediation
In globalisierten Märkten gilt es Unternehmen und deren Strukturen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand zu stellen. Eine sinkende Profitabilität zwingt mitunter, Produktionsabläufe neu zu strukturieren. Bei unterschiedlichen Auffassungen über die strategische Neu-Ausrichtung verhärten sich in Gesellschafterkonflikten die Fronten. Eine herkömmliche Herangehensweise (unter Vorstands-/ Geschäftsführungsabberufung, Ausschluss des Mitgesellschafters) kann zumeist langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Steht zugleich im Unternehmen ein Generationswechsel an, haben klassische Nachfolgeplanungen in erster Linie rechtliche bzw. steuerliche Aspekte im Blick. Der emotional-psychologische Blickwinkel einer Unternehmensübergabe wird außen vor gelassen. Dabei darf bei Inhabergeführten Unternehmen nicht nur „Loslassen“ gelernt werden. Auch die auftretenden innerfamiliären Konflikte heißt es anzuschauen und zu lösen. Zumal ungeklärte Nachfolgestreitigkeiten eine Belegschaft verunsichern, wenn nicht sogar die Finanzierungsbereitschaft einiger Kreditinstitute sinken lassen.
In all diesen Konfliktbereichen fördert Wirtschaftsmediator Dr. Arndt den Verhandlungsprozess zwischen den Parteien, um eine interessen- und sachgerechte Lösung zu erzielen. Die familiäre Situation kann bei Nachfolgeregelungen ohne Scheu angesprochen werden. Das vertrauliche Verfahren verhindert zudem eine öffentliche Diskussion betriebsinterner Vorgänge. So können Konfliktursachen früh erkannt und gehoben, sowie emotionale Befindlichkeiten abgebaut werden. Die Konfliktkultur des Unternehmens wird gestärkt.
3. Fondsmediation
Geschlossene Immobilienfonds sind langfristige unternehmerische Beteiligungen. An diesem Verbund sind neben den Fonds-Initiatoren auch Generalunternehmer, Mieter, Anleger sowie eine Platzierungsgarantin bzw. Bank beteiligt. Sofern eine der sorgsam aufeinander abgestimmten Vertragsbeziehungen auseinander bricht, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die übrigen Parteien. Beispiel: Eine vom Bauunternehmer verzögerte Fertigstellung des Objektes lässt den Mieter außerordentlich kündigen. Der Kapitaldienst auf die Darlehen kann nicht erbracht werden, Ausschüttungen unterbleiben, der Anleger ist ggf. nachschusspflichtig. Das klassische, auf eine reine Zwei-Parteienbeziehung ausgerichtete Gerichtsverfahren hilft hier wenig weiter, da die Wechselwirkung mit den übrigen Fonds-Beteiligten unberücksichtigt bleibt. Vielfach ist ein Urteil auch erst nach langwierigem Gerichtsverfahren zu erwarten.
Wirtschaftsmediation bringt sämtliche Beteiligten an einen Tisch, um die anstehenden Probleme gerade in ihrer Wechselseitigkeit anzugehen. In den Verhandlungen bleibt stets das Gesamtprojekt im Fokus der eigenverantwortlichen Problemlösung. Etwaige Rechtsansichten können ebenso ausgetauscht, wie die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden. Und das erheblich früher, als es ein Gerichtsverfahren bzw. dessen Urteil vermag.
4. Übriges Wirtschafts- bzw. Franchiserecht
Neben dem übrigen Wirtschaftsrecht ist insbesondere das Franchiserecht für eine Mediation besonders geeignet. Franchisesysteme basieren auf langfristig abgeschlossenen Verträgen, die von den Vertragsparteien eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit erfordern. Da der Franchisegeber neben speziellen gewerblichen Schutz- und Urheberrechten zugleich ein bestimmtes Know-how überträgt, steht das Stichwort "Vertraulichkeit" hier an vorderster Stelle. Sollten sich demnach Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien nicht (mehr) im gegenseitigen Einvernehmen lösen lassen, bietet das Mediationsverfahren besondere Ansatzpunkte: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird mit Hilfe des Mediators die gegenseitige Gesprächsbereitschaft auf dem Verhandlungswege wiederhergestellt, eine evtl. schädigende Wirkung auf das Gesamt-System wird frühzeitig unterbunden. Dies sowie der geringe Zeit- und Kostenaufwand lässt Franchise-Verbände das Mediationsverfahren vermehrt als alternative Streitbeilegung empfehlen.